Studium für Ältere
Die Zulassung für das "Studium für Ältere" erfolgt für jeweils 1 Semester.
Teilnehmer*innen am "Studium für Ältere" erhalten einen Gasthörendenschein.
Welche Antragsfristen gelten für das "Studium für Ältere"?
Die erstmalige Aufnahme eines "Studiums für Ältere" kann nur zu einem Wintersemester erfolgen. Anmeldezeitraum August/September, die Antragsfrist hierfür endet am 15.11.
Welche Unterlagen müssen zur Zulassung eingereicht werden?
- Antrag auf Zulassung für ein Studium für Ältere
- Nachweis der Zahlung des Gasthörendenbeitrags für ein "Studium für Ältere" (eingescannter oder digitaler Kontoauszug)
- Kopie Ihres Personalausweises
Bitte beachten Sie, dass Sie zum Schutz Ihrer Daten alle außer den nachfolgend genannten Informationen auf Ihrem Personalausweis unkenntlich machen dürfen (z.B. durch Schwärzen): Name, Vorname, Geb.datum, Geb.ort, Nationalität (diese müssen erkennbar bleiben). Sie können den Nachweis außerdem auch für „den Zweck der Zulassung zum Studium für Ältere“ kennzeichnen.
Sie haben die Möglichkeit die Nachweise für die Anmeldung per E-Mail oder auf postalischem Weg an das Studierendensekretariat zu versenden.
Die E-Mail-Adresse und die Postanschrift entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt "Kontakt".
Wie erfolgt die Rückmeldung?
Für die Fortsetzung des "Studiums für Ältere" ist eine Rückmeldung erforderlich.
Das "Studium für Ältere" dauert sechs Semester und wird mit einem Zertifikat abgeschlossen.
Für eine Rückmeldung reichen Sie bitte einen Nachweis über die Zahlung des Gasthörendenbeitrages per E-Mail oder Post beim Studierendensekretariat ein.
Als Nachweise werden anerkannt:
- Kontoauszug (eingescannt oder digitaler Kontoauszug)
- eine durch Ihre Bank abgestempelte Durchschrift der Überweisungsbestätigung
Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen zum "Studium für Ältere" finden Sie auf den Internetseiten des Zentrums für Weiterbildung (ZWB).