Geänderte Öffnungszeiten des Studierendensekretariats am 27. und 28.11.2024
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...können Sie Umstände geltend machen, die Sie gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erzielen oder Ihre Hochschulzugangsberechtigung früher zu erwerben.
Bei der Vergabe der Studienplätze ist die Durchschnittsnote ein wesentliches Auswahlkriterium. Daher sollen Leistungsbeeinträchtigungen, die eine*einen Bewerber*in gehindert haben, beim Erwerb der Studienberechtigung (z.B. Abitur) eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen, ausgeglichen werden. Werden derartige Umstände und ihre Auswirkungen nachgewiesen, wird der Zulassungsantrag mit einer verbesserten Durchschnittsnote am Vergabeverfahren beteiligt.
Der Nachweis der Umstände, die zu einer Leistungsbeeinträchtigung geführt haben (z.B. monatelanger Krankenhausaufenthalt), reicht für die Begründung eines Antrages allein nicht aus. Vielmehr muss zusätzlich nachgewiesen werden, wie sich die Umstände auf die Durchschnittsnote ausgewirkt haben.
Der Antrag zur Gewährung eines Nachteilsausgleichs muss bis spätestens zur Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge mit den erforderlichen Nachweisen bei der Bergischen Universität Wuppertal eingegangen sein.
Zusätzlich zur fristgerechten Bewerbung über unser Bewerbungsportal reichen Sie bitte folgendes ein:
Außerdem sind folgende Nachweise erforderlich:
In den folgenden, beispielhaft genannten Fällen kann ein Nachteilsausgleich grundsätzlich nicht gewährt werden:
Falls Sie krankheitsbedingt Ihr Abitur später abgelegt haben, weil Sie z.B. ein Schuljahr wegen Krankheit aussetzen oder wiederholen mussten, können Sie das als zusätzliche Wartezeit geltend machen.
Der Antrag zur Gewährung eines Nachteilsausgleichs muss bis spätestens zur Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge mit den erforderlichen Nachweisen bei der Bergischen Universität Wuppertal eingegangen sein.
Zusätzlich zur fristgerechten Bewerbung über unser Bewerbungsportal reichen Sie bitte folgendes ein:
Außerdem sind folgende Nachweise erforderlich:
In den folgenden, beispielhaft genannten Fällen kann ein Nachteilsausgleich grundsätzlich nicht gewährt werden:
Das Antragsformular finden Sie rechtzeitig zum Bewerbungsbeginn hier.