Geänderte Öffnungszeiten des Studierendensekretariats am 27. und 28.11.2024
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Für diesen Studiengang/Teilstudiengang wurde der Antrag noch nicht abgegeben. Innerhalb der Bewerbungsfrist kann der Antrag bearbeitet und abgegeben werden. Nutzen Sie dafür bitte die Schaltfläche "Antrag bearbeiten" bzw. "Antrag abgeben". Ansonsten erfolgt keine Teilnahme am Vergabeverfahren bzw. ist in zulassungsfreien Studiengängen keine Einschreibung möglich.
Mit Abgabe des Antrages von Bewerbungen für zulassungsbeschränkte (Teil-) Studiengänge lautet der Status "gültig". Ihre Bewerbung nimmt mit diesem Status am Vergabeverfahren teil.
Achtung: Bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen reicht dies nicht für eine korrekte Bewerbung. Nur wenn zusätzlich eine Bewerbung beim Masterprüfungsausschuss erfolgte und deren Zulassungskriterien erfüllt sind, nimmt die Bewerbung am Vergabeverfahren teil.
Wir gehen davon aus, dass Ihre getätigten Angaben korrekt sind. Eine Vorabprüfung Ihrer Bewerbung findet nicht statt. Eine Prüfung Ihrer Daten wird erst bei Ihrer Einschreibung durchgeführt.
Zurückgezogene Anträge nehmen nicht mehr am Vergabeverfahren teil. Der Antrag wird in der Folge nicht vom Studierendensekretariat bearbeitet bis Sie ihn wieder abgeben. Eine Bearbeitung des zurückgezogenen Antrags ist u.U. nur eingeschränkt bzw. nicht möglich. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an das Studierendensekretariat.
Das Vergabeverfahren wurde durchgeführt. Für diesen Studiengang/Teilstudiengang konnte Ihnen eine Zulassung erteilt werden. Weitere Informationen zur Einschreibung können Sie dem Zulassungsbescheid entnehmen. Dieser steht Ihnen online im Bewerberportal zur Verfügung.
Ein Zulassungsangebot bei hochschulstart-Studiengängen bedeutet noch keine Zulassung! Sie müssen das Angebot erst aktiv annehmen bzw. kann es sein, dass Sie automatisch zugelassen werden und damit andere Zulassungsangebote sofort und unwiderruflich wegfallen. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig auf den Seiten von hochschulstart.de über die Koordinierungsregeln und damit zusammenhängend über die Notwendigkeit der rechtzeitigen Priorisierung. Ein Zulassungsangebot, das ausgeschieden ist, kann nicht wieder aktiviert werden, da in diesem Fall ein*e andere Bewerber*in nachgerückt ist. Erst nachdem der Status "Zulassungsangebot liegt vor" in "zugelassen" umgewandelt wurde, wird Ihnen der Zulassungsbescheid in unserem Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt.
Bei zulassungsfreien Studiengängen/Teilstudiengängen wird dieser Status als „zulassungsfrei“ angezeigt.
Für den von Ihnen beantragten Studiengang / Teilstudiengang konnte Ihnen leider kein Zulassungsangebot unterbreitet werden. Erhalten Sie diesen Status nach Durchführung des Hauptverfahrens, werden Sie automatisch am Nachrückverfahren beteiligt. Erhalten Sie diesen Status nach Durchführung aller Nachrückverfahren konnte Ihnen endgültig kein Studienplatz zugewiesen werden.
Für hochschulstart-Studiengänge wird dieser Status am Ende der Koordinierungsphase in „abgelehnt“ umgewandelt, wenn Sie bis zu diesem Zeitpunkt kein Zulassungsangebot erhalten haben.
Sie haben einen zulassungsfreien Studienplatz beantragt oder Sie haben das Zulassungsangebot bei hochschulstart angenommen oder Ihr Angebot wurde in eine Zulassung umgewandelt. Sie können nun im Bewerbungsportal der Bergischen Universität Wuppertal (Studilöwe) den Zulassungsbescheid herunterladen und die Immatrikulation beantragen.
Sie haben im Portal von hochschulstart.de mitgeteilt, dass Sie Ihren Platz, z. B. wegen eines Dienstes, zurückstellen möchten, nachdem Sie ein Zulassungsangebot erhalten haben. Das Zurückstellen des Angebotes ist nicht rückgängig zu machen.
Sie haben sich für einen hochschulstart-Studiengang beworben. Mit dem Status „ausgeschieden“ nimmt Ihr Bewerbungsantrag nicht mehr am Serviceverfahren teil, da Sie entweder ein anderes Zulassungsangebot angenommen haben, ein höher priorisiertes Zulassungsangebot in eine Zulassung umgewandelt wurde oder Sie eine Rückstellung für eine andere Bewerbung mitgeteilt haben.
Dieser Status wird von hochschulstart.de gesetzt. Ihnen konnte bis zum Ende der Koordinierungsphase kein Zulassungsangebot für Ihren Bewerbungsantrag unterbreitet werden oder wenn es sich um eine Bewerbung handelt, die höher priorisiert ist als die im Koordinierungsverfahren ermittelte Zulassung.
Nach Durchführung eines Zulassungsverfahrens konnte Ihnen ein Studienplatz angeboten werden. Sie haben diesen jedoch nicht fristgerecht angenommen, da Sie nicht rechtzeitig die Online-Immatrikulation beantragt haben. Somit wurde dieser Platz im Nachrückverfahren an eine*n andere*n Studienbewerber*in vergeben.
Durch das Abschließen der Online-Immatrikulation haben Sie die Immatrikulation beantragt. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen gilt dies als Annahme des Studienplatzes. Denken Sie aber auch daran, die Unterlagen fristgerecht hochzuladen!
Wenn Sie die Immatrikulation bereits beantragt haben, aber die Immatrikulation noch nicht abgeschlossen ist, können Sie den Immatrikulationsantrag zurückziehen.
Sofern die Einschreibefrist noch nicht abgelaufen ist, ist eine erneute Abgabe des Immatrikulationsantrages bis zur Einschreibefrist möglich. Liegt die Frist bereits in der Vergangenheit ist das Zurückziehen des Immatrikulationsantrages nicht mehr rückgängig zu machen und dieser Status endgültig.
Indem Sie den Platz zurückgeben, zeigen Sie an, dass Sie den Studienplatz nicht mehr haben möchten. Das Zurückgeben eines Platzes ist ein endgültiger Status und nur aus dem Status "Zulassungsangebot liegt vor" oder "zugelassen" möglich. Das Zurückgeben eines Platzes können Sie nicht rückgängig machen und sich auch nicht erneut auf denselben Platz bewerben.
Ihre Unterlagen zur Einschreibung sind bei uns eingegangen und wurden geprüft. Sofern Unterlagen fehlen oder nicht korrekt sind, erhalten Sie eine E-Mail und können dies auch am Status Ihrer Dokumente im Dokumenten-Upload-Bereich des Bewerberportals sehen. Sie haben die Möglichkeit diese innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Erst wenn uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen, werden Sie eingeschrieben. Nachdem Sie eingeschrieben wurden, erhalten Sie ein Schreiben per Post in dem u.a. Ihre Matrikel-Nr., die nächsten Schritte und auch die Informationen für die Überweisung des Semesterbeitrages aufgelistet sind. Der Status bleibt solange bestehen, bis Sie den Semesterbeitrag überwiesen haben und dieser Ihrem Account gutgeschrieben wurde sowie die digitale Meldung Ihrer Krankenversicherung bei uns eingegangen ist.
Ihre Unterlagen sind vollständig bei uns eingegangen und geprüft. Sie wurden durch das Studierendensekretariat erfolgreich eingeschrieben und der Semesterbeitrag ist Ihrem Account gutgeschrieben worden.
Wir prüfen Ihre getätigten Angaben erst bei der Einschreibung und schließen daher auch keine Bewerbungsanträge vor Bewerbungsschluss aus dem Vergabeverfahren aus.
Sollten Sie sich für einen hochschulstart-Studiengang beworben haben und im laufenden Bewerbungsverfahren den Status „ausgeschlossen“ erhalten, dann wenden Sie sich bitte an hochschulstart. In diesem Fall liegt es unter Umständen daran, dass Sie sich bei hochschulstart mehrfach registriert haben.
Ihre Bewerbung nimmt mit dem Status „ausgeschlossen“ nicht am Vergabeverfahren teil.