Am 30.04.2025 öffnet das Studierendensekretariat erst ab 13:30 Uhr
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Masterstudiengänge
Zur Immatrikulation ist eine Bescheinigung des zuständigen Prüfungsausschusses über das Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang vorzulegen. Informationen welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie das Zugangsverfahren für den jeweiligen Masterstudiengang aussieht, entnehmen Sie bitte den Internetseiten der zuständigen Fakultäten.
Informationen zu den einzelnen Masterstudiengängen finden Sie auf den Seiten der Zentralen Studienberatung.