Am 9.12., 10.12. sowie am 12.12.2024 bleibt das Studierendensekretariat ganztags geschlossen
Am 9.12., 10.12. sowie am 12.12.2024 bleibt das Studierendensekretariat ganztags geschlossen
Eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende anderer inländischer Hochschulen können Zweithörer*in an der Bergischen Universität Wuppertal werden.
Zweithörer*innen werden nicht eingeschrieben, sie werden durch Zulassung und für die Dauer der Zulassung Angehörige der Hochschule ohne Mitglieder zu sein.
Zweithörer*innen nehmen nicht an Wahlen teil.
Die Vorschriften für die Einschreibung, ihre Versagung, die Rückmeldung und die Exmatrikulation finden für Zweithörer*innen sinngemäß Anwendung.
Die Zulassung erfolgt im Regelfall durch das Studierendensekretariat.
Hinweis: Studierende anderer Hochschulen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben und eine Zweithörendenschaft an der Bergischen Universität Wuppertal anstreben, wenden sich bitte an das Internationale Studierendensekretariat.
Sie erhalten mit der Zulassung zur großen Zweithörendenschaft die Berechtigung einen anderen, zusätzlichen Studiengang an der Bergischen Universität Wuppertal zu studieren, s. § 52 Abs. 2 HG NRW, § 15 Abs. 3 Einschreibungsordnung (ESO) der Bergischen Universität. Dabei dürfen Sie nur an einer Hochschule in einem zulassungsbeschränkten Studiengang eingeschrieben sein. Eine Ausnahme zu dieser Regelung besteht wie folgt: „Eine Studienbewerberin oder ein Studienbewerber kann für mehrere Studiengänge, für die eine Zulassungsbeschränkung mit Auswahlverfahren besteht, durch das Studienbewerberinnen und Studienbewerber vom Erststudium ausgeschlossen werden, nur eingeschrieben werden, wenn dies wegen einer für den berufsqualifizierenden Abschluss vorgeschriebenen Studiengangkombination erforderlich ist.“ (Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14.06.2014; §48 (2))
Als große*r Zweithörer*in müssen Sie alle Zugangs-/Zulassungsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang erfüllen und alle entsprechenden Unterlagen einreichen. Die Bewerbung erfolgt über das Portal StudiLöwe. (Informationen zur Bewerbung finden Sie weiter unten auf dieser Seite im grauen Kasten).
Vor Erteilung einer Zulassung kann der Nachweis einer sinnvollen und faktisch umsetzbaren Studienplanung für das gleichzeitige Studium von zwei unterschiedlichen Studiengängen an unterschiedlichen Standorten durch gutachterliche Stellungnahmen der für den jeweiligen Studiengang zuständigen Dekane verlangt werden.
Für das Studium von großen Zweithörer*innen werden keine Beiträge erhoben.
Die Zulassung zur großen Zweithörendenschaft gilt immer für ein Semester. Für jedes folgende Semester müssen Sie sich fristgerecht rückmelden. Für eine Rückmeldung reichen Sie bitte unter Angabe Ihrer Zweithörendennummer eine Studienbescheinigung Ihrer Ersthochschule für das Semester, für das Sie rückgemeldet werden möchten, ein. Informationen dazu finden Sie hier.
Sie haben mit der Zulassung zur kleinen Zweithörendenschaft die Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen an der Bergischen Universität Wuppertal; s. § 52 Abs. 1 HG NRW, § 15 Abs. 1 ESO der Bergischen Universität.
Für eine kleine Zweithörendenschaft werden Sie zugelassen, wenn Sie den gleichen Studiengang an einer anderen vergleichbaren Institution (= Universität) studieren. Studieren Sie zurzeit an einer Fachhochschule, handelt es sich bereits um eine große Zweithörendenschaft, weil es sich formal um einen anderen Abschluss handelt.
Eine Zulassung als kleine*r Zweithörer*in für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist zudem nicht möglich.
Die Zulassung erfolgt für die Dauer von einem Semester. Sie erhalten nach Bearbeitung eine Zweithörendenbescheinigung. Für das Studium einer kleinen Zweithörendenschaft wird eine Gebühr von 100 € erhoben. Für die Rückmeldung zu einer kleinen Zweithörendenschaft ist die Vorlage folgender Unterlagen erforderlich: Nachweis über die Zahlung des Zweithörendenbeitrages sowie die Studienbescheinigung Ihrer Ersthochschule für das Semester, für das Sie rückgemeldet werden möchten. Informationen dazu finden Sie hier.
Informationen zur Bewerbung für eine Zweithörendenschaft finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Weiterführende Informationen zur Zweithörendenschaft
Bewerbung und Zulassung - für externe Bewerber*innen
Von der Haupthörendenschaft zur Zweithörendenschaft - nur für bereits an der Bergischen Universität eingeschriebene Studierende