Geänderte Öffnungszeiten des Studierendensekretariats am 27. und 28.11.2024
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Wenn Sie noch kein Studium abgeschlossen haben, sondern lediglich einen weiteren Teil-/Studiengang studieren möchten, handelt es sich nicht um ein Zweitstudium.
Auch die Aufnahme eines konsekutiven Masterstudiengangs (nach Abschluss eines Bachelorstudiums) ist kein Zweitstudium.
Um ein Zweitstudium handelt es sich nur dann, wenn Sie bereits zum Bewerbungsschluss ein erstes Studium abgeschlossen haben.
Als abgeschlossen gilt ein Studium, wenn die erforderliche Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt und das Abschlusszeugnis ausgestellt und ausgehändigt wurde, d.h. Sie müssen den Studienabschluss durch Vorlage des Abschlusszeugnisses nachweisen können, lediglich die Vorlage einer Bescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes reicht nicht aus.
Wenn Sie ein zulassungsfreies Zweitstudium aufnehmen möchten, nutzen Sie bitte die Onlinebewerbung für zulassungsfreie Studiengänge für einen
Eine Auswahl findet für diese Studiengänge nicht statt, d.h. alle Studieninteressierten, die die Online-Anmeldung zur Immatrikulation abgeschlossen haben und alle Zugangsvoraussetzungen erfüllen, werden nach Zusendung der Einschreibungsunterlagen eingeschrieben.
Drei Prozent der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen sind für Bewerber*innen vorgesehen, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben. Diese Einschränkung erfolgt mit Rücksicht auf die Bewerber*innen, die bisher noch keinen deutschen Studienabschluss besitzen.
Achtung: Um ein Zweitstudium handelt es sich nur dann, wenn Sie bereits zum Bewerbungsschluss ein erstes Studium abgeschlossen haben. Als abgeschlossen gilt ein Studium, wenn die erforderliche Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt und das Abschlusszeugnis ausgestellt und ausgehändigt wurde, d.h. Sie müssen den Studienabschluss durch Vorlage des Abschlusszeugnisses nachweisen können, lediglich die Vorlage einer Bescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes reicht nicht aus.
Der Antrag für Zweitstudienbewerber*innen kann nur in Verbindung mit dem Zulassungsantrag (Online-Bewerbung - Angabe der Bewerbungsnummer) gestellt werden.
Die Studienplätze in der Quote für ein Zweitstudium werden nicht wie bei einem Erststudium nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung und der Wartezeit, sondern nach einem Punktwert vergeben. Dieser Punktwert wird gebildet aus
Die Punkte für Ihren ersten Studienabschluss und die Punkte für die Gründe für die Aufnahme des Zweitstudiums werden zu einer Messzahl addiert, die maßgeblich für Ihre Einstufung auf der Rangliste zur Auswahl für ein Zweitstudium ist. Bewerber*innen mit einer größeren Messzahl gehen denen mit einer kleineren Messzahl vor.
Das Antragsformular für ein Zweitstudium finden Sie rechtzeitig zum Bewerbungsbeginn hier!