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Bewerbung für ein höheres Fachsemester

Entscheiden Sie zunächst, ob der Studiengang für den Sie sich bewerben im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt ist oder nicht.

Eine Auflistung finden Sie hier:

Wie bewerbe ich mich?

Die Bewerbung für im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgt nicht über unser Bewerbungsportal, sondern schriftlich.

Für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester benötigen Sie zwingend eine Einstufung vom Zentralen Prüfungsamt bzw. von der School of Education. Unterlagen für die Einstufung und Fragen zur Einstufung richten Sie bitte ausschließlich an die im Bewerbungsformular genannten Ansprechpartner*innen und nicht an das Studierendensekretariat.

 

Das Bewerbungsformular finden Sie rechtzeitig zum Bewerbungsbeginn hier!

 

Welche Antragsfristen gelten?

Die Bewerbungsfrist endet

  • für ein Wintersemester am 15.09. (Ausschlussfrist).
  • für ein Sommersemester am 15.03. (Ausschlussfrist).

Wie wird ausgewählt?

Sollten in einem höheren Fachsemester eines Studiengangs nach der Rückmeldung der bereits eingeschriebenen Studierenden Studienplätze unbesetzt bleiben,
werden diese in folgender Reihenfolge vergeben:

  1. An Studierende, die bereits zum Semester für das sie sich aktuell bewerben an der Bergischen Universität für das 1. Fachsemester zugelassen wurden und aufgrund anrechenbarer Leistungen für diesen Studiengang in ein höheres Fachsemester eingestuft wurden.
  2. An Studienortswechsler*innen,
    die bereits im selben Studiengang (übereinstimmende Fach- und Abschlussbezeichnung) an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, die Rangfolge ergibt sich nach Sozialkriterien.
  3. Sollten danach noch freie Plätze vorhanden sein, würden diese an Studiengangwechsler*innen (Quereinsteiger*innen) vergeben werden.

Wie schreibe ich mich ein?

Nutzen Sie bitte die Anmeldung zur Immatrikulation über unser Bewerbungsportal.

Zur Einstufung in ein höheres Fachsemester wenden Sie sich bitte an das Zentrale Prüfungsamt bzw. die School of Education. Der Einstufungsbescheid muss mit allen anderen für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.

Hier geht es zum Bewerbungsportal

 

Welche Einschreibfristen gelten?

Die Einschreibfrist endet

  • für ein Wintersemester am 15.10.
  • für ein Sommersemester am 15.04.

Wie wird ausgewählt?

Eine Auswahl findet in zulassungsfreien Studiengänge nicht statt, d.h. alle Studieninteressierten, die die Online-Anmeldung zur Immatrikulation abgeschlossen haben und alle Zugangsvoraussetzungen erfüllen, werden nach Prüfung der Einschreibungsunterlagen eingeschrieben.

Weitere Infos über #UniWuppertal: