Geänderte Öffnungszeiten des Studierendensekretariats am 27. und 28.11.2024
Geänderte Öffnungszeiten des Studierendensekretariats am 27. und 28.11.2024
1. sog. große Zweithörer*innen: für das Studium eines weiteren Studiengangs
Eine Zulassung erfolgt nur, wenn die Ersteinschreibung an einer deutschen Hochschule nachgewiesen wird. Vor Erteilung einer Zulassung kann der Nachweis einer sinnvollen und faktisch umsetzbaren Studienplanung für das gleichzeitige Studium von zwei unterschiedlichen Studiengängen an unterschiedlichen Standorten durch gutachterliche Stellungnahmen der für den jeweiligen Studiengang zuständigen Dekane verlangt werden. Für das Studium von großen Zweithörer*innen werden keine Beiträge erhoben.
"Eine Studienbewerberin oder ein Studienbewerber kann für mehrere Studiengänge, für die eine Zulassungsbeschränkung mit Auswahlverfahren besteht, durch das Studienbewerberinnen und Studienbewerber vom Erststudium ausgeschlossen werden, nur eingeschrieben werden, wenn dies wegen einer für den berufsqualifizierenden Abschluss vorgeschriebenen Studiengangkombination erforderlich ist." (Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14.06.2014; §48 (2) )
2. sog. kleine Zweithörer*innen: mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen
Für das Studium von kleinen Zweithörer*innen erhebt die Bergische Universität Wuppertal gem. der entsprechenden Satzung einen Beitrag in Höhe von 100,00 Euro.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist eine kleine Zweithörerschaft nicht möglich.
Weiterführende Informationen zur Zweithörendenschaft
Bewerbung und Zulassung - für externe Bewerber*innen
Von der Haupthörendenschaft zur Zweithörendenschaft - nur für bereits an der Bergischen Universität eingeschriebene Studierende
Eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende anderer Hochschulen können Zweithörer*in an der Bergischen Universität Wuppertal werden.
Zweithörer*innen werden nicht eingeschrieben, sie werden durch Zulassung und für die Dauer der Zulassung Angehörige der Hochschule ohne Mitglieder zu sein, Zweithörer*innen nehmen nicht an Wahlen teil.
Die Vorschriften für die Einschreibung, ihre Versagung, die Rückmeldung und die Exmatrikulation finden für Zweithörer*innen sinngemäß Anwendung.
Die Zulassung erfolgt im Regelfall durch das Studierendensekretariat.
Studierende anderer Hochschulen, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben und eine Zweithörendenschaft an der Bergischen Universität Wuppertal anstreben, wenden sich bitte an das internationale Studierendensekretariat.