Geänderte Öffnungszeiten des Studierendensekretariats am 27. und 28.11.2024
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Eine Vielzahl von Studiengängen/Teilstudiengängen an der Bergischen Universität Wuppertal sind sogenannte „NC“-Studiengänge (zulassungsbeschränkte Studiengänge).
In diesen Studiengängen übersteigt die Zahl der Studienplatzbewerber*innen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze.
Die Auswahlgrenzen werden vorher nicht von der Hochschule festgelegt, sondern richten sich nach den eingehenden Studienplatzbewerbungen.
Die Studienplatzvergabe erfolgt deshalb nach Abzug von Vorabquoten (u. a. Zweitstudium, Spitzensportler…)
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Bei der Vergabe der Studienplätze nach der Durchschnittsnote des Abiturs werden alle Studienbewerbungen nach der Note in einer Rangliste sortiert. Sollte hierbei noch keine eindeutige Rangfolge entstehen, kommen Bewerber*innen, die einen Dienst (Bundesfreiwilligen-, Wehr-, Zivildienst, Soziales Jahr o. ä.) geleistet haben in der Rangfolge nach oben. Ergibt sich auch dann keine eindeutige Rangfolge, entscheidet das Los.
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Beim Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) wird eine Auswahlnote wie folgt ermittelt (Ausnahme: Bachelor Psychologie):
Note des Abiturs – 0,1 pro Wartesemester (höchstens aber für 7 Wartesemester)
z. B. Abiturnote = 3,2 und 4 Wartesemester = 2,8
Hierbei kann sich auch eine Note kleiner als 1,0 ergeben.
Sollte hierbei noch keine eindeutige Rangfolge entstehen, kommen Bewerber*innen, die einen Dienst (Bundesfreiwilligen-, Wehr-, Zivildienst, Soziales Jahr o. ä.) geleistet haben in der Rangfolge nach oben. Ergibt sich auch dann keine eindeutige Rangfolge, entscheidet das Los.
Die Wartezeit ist kein eigenständiges Auswahlkriterium mehr. Sie verbessert lediglich die Note um 0,1 pro Wartesemester in der AdH Quote. Das aber für max. 7 Semester.
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Hinweis zur Auswahl im Bachelor-Studiengang Psychologie
Im Bachelor-Studiengang Psychologie wird zur Ermittlung der Auswahlnote eine eventuelle Teilnahme am Studieneignungstest BaPsy-DGPs berücksichtigt. Wartesemster finden hier keine Berücksichtigung.
Die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung wird mit 60%, das Ergebnis des Studieneignungstests wird mit 40 % nach folgender Formel bei der Vergabe der Studienplätze gewichtet:
0,4 * ((100 - Prozentrang) * 0,03 + 1) + 0,6 * Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
Sofern kein Testergebnis angegeben wird oder die Eingabe eines Testergebnisses zu einer Verschlechterung der Durchschnittsnote führen würde, wird nur die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung berücksichtigt.
*Rechtsgrundlagen:
Informationen zur
Bitte geben Sie bei Ihrer Online-Bewerbung Ihre Abiturnote laut Zeugnis ein. Unser System verrechnet Ihre Note mit Ihren Wartesemestern automatisch.