Geänderte Öffnungszeiten des Studierendensekretariats am 27. und 28.11.2024
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Wichtiger Hinweis: Ein Zulassungsangebot bei hochschulstart bedeutet noch keine Zulassung! Sie müssen das Angebot erst aktiv annehmen bzw. kann es sein, dass Sie automatisch zugelassen werden und damit andere Zulassungsangebote sofort und unwiderruflich wegfallen. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig auf den Seiten von hochschulstart.de über die Koordinierungsregeln und damit zusammenhängend über die Notwendigkeit der rechtzeitigen Priorisierung. Ein Zulassungsangebot, das ausgeschieden ist, kann nicht wieder aktiviert werden, da in diesem Fall ein*e andere*r Bewerber*in nachgerückt ist.
WICHTIG:
Führen Sie die Immatrikulation im Online-Portal bitte umgehend durch, spätestens jedoch bis zu der im Zulassungsbescheid genannten Frist. Denken Sie auch daran Ihre Unterlagen fristgerecht hochzuladen. Informationen zum Dokumentenupload finden Sie hier.
Bei verspätetem Upload Ihrer Unterlagen ist die Einschreibung nur in Ausnahmefällen möglich.
Falls Sie nur Ablehnungsbescheide erhalten haben und bei uns studieren möchten, können Sie sich bis zum 15.10. für ein Wintersemester bzw. bis zum 15.04. für ein Sommersemester für zulassungsfreie Studiengänge entscheiden. Nutzen Sie dazu einfach den Button "Bewerbungsantrag hinzufügen" und wählen Sie passende Studiengänge aus.
Gemäß Artikel § 48 Abs. 2 Hochschulgesetz (HG) in Verbindung mit § 1 Abs. 3 der zurzeit gültigen Einschreibungsordnung der Bergischen Universität Wuppertal können Studienbewerber*innen für mehrere Studiengänge für die eine Zulassungsbeschränkung mit Auswahlverfahren besteht, durch das Studienbewerber*innen vom Erststudium ausgeschlossen werden, nur eingeschrieben werden, wenn dies wegen einer für den berufsqualifizierenden Abschluss vorgeschriebenen Studiengangkombination erforderlich ist.
Das bedeutet, wenn Sie sich für zwei oder mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge an der Bergischen Universität Wuppertal beworben, und für mehr als einen eine Zulassung erhalten haben, müssen Sie sich mit der Einreichnung der Einschreibungsunterlagen entscheiden, für welchen Studiengang Sie eingeschrieben werden möchten.
Diese Regelung gilt nicht für eine mögliche Fächerkombination im Kombinatorischen Bachelor of Arts. Hier können auch zwei zulassungsbeschränkte Teilstudiengänge kombiniert werden.