Startseite Studierendensekretariat

Zulassung in einem zulassungsbeschränkten Masterstudiengang - Was nun ?

Sie haben sich für einen der Masterstudiengänge "Psychologie" oder "Kindheit, Jugend und soziale Dienste" beworben und von der zuständigen Fakultät die Bestätigung erhalten, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen für den beantragten Studiengang erfüllen.

Das Studierendensekretariat führt ein Vergabeverfahren unter allen Bewerber*innen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, durch.

Sie erhalten, wenn Sie im Rahmen des Vergabeverfahrens ausgewählt wurden, durch das Studierendensekretariat einen Zulassungsbescheid per E-Mail.

Danach gehen Sie wie folgt vor:

Nehmen Sie den Studienplatz an, indem Sie uns fristgerecht eine E-Mail an studsek[at]uni-wuppertal.de senden, in welcher Sie Ihre Annahme erklären. Teilen Sie uns in der E-Mail bitte unbedingt Ihren Namen, den Studiengang sowie Ihre Bewerbernummer mit. Und hängen alle für eine Einschreibung notwendigen Unterlagen als pdf-Datei dieser E-Mail an.  Eine Auflistung der Unterlagen sowie die Fristen entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.

Studienplätze, die nicht innerhalb der Frist angenommen werden, werden im weiteren Vergabeverfahren an andere Studienbewerber*innen vergeben

Hinweis: An der Bergischen Universität Wuppertal bereits eingeschriebene Studierende nutzen bitte die Möglichkeit der Umschreibung.

Weitere Infos über #UniWuppertal: