Startseite Studierendensekretariat

Wichtiges von A - Z

Hier finden Sie Antworten auf Fragen rund um die Themen Bewerbung und Einschreibung sowie zu Fragen, die sich im Laufe Ihres Studiums rund um das Thema Studierendenverwaltung ergeben.

Sollten Ihnen Informationen zum Bewerbungs- oder Einschreibungsverfahren fehlen, senden Sie bitte eine E-Mail an das Studierendensekretariat (studsek[at]uni-wuppertal.de).

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung aufgrund der Vielzahl der eingehenden Einschreibungsanträge für das Wintersemester bis zu sechs Wochen dauern kann.

Wir bemühen uns in jedem Fall, den Zeitraum vom Eingang des Einschreibungsantrags bis zur Bearbeitung so kurz wie möglich zu halten, aufgrund der zu erwartenden sehr hohen Anzahl von Einschreibungsanträgen wird dies aber nicht immer möglich sein.

Um eine möglichst zügige und störungsfreie Bearbeitung der Einschreibungen zu ermöglichen, sehen Sie bitte von Nachfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand ab.

An dieser Stelle erhalten Sie Informationen rund um die Themen Bewerbung und Einschreibung sowie zur Studierendenverwaltung alphabetisch sortiert.

Sie möchten Ihre Adresse ändern und sind...

a) ...bei uns eingeschriebene*r Student*in

Gehen Sie in StudiLöwe. Dort loggen Sie sich mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrem persönlichen Passwort ein.

Nachdem Sie sich in StudiLöwe eingeloggt haben, können Sie unter "Mein Studium - Studienservice - Kontaktdaten" Ihre Anschrift, Telefon-Nummer und private E-Mail-Adresse ändern. Nutzen Sie dafür das Stift-Ikon in der Registerkarte "Studium-Korrepondenz". In der daraufhin erscheinenden Maske klicken Sie bitte auf das Stift-Ikon vor "bearbeiten". Sie können dann Ihre neue Anschrift eingeben bzw. überschreiben. Danach verlassen Sie mit "Speichern" und "zurück" die Masken.

Kontrollieren Sie bitte unbedingt, ob die Zuordnung als Heimat- bzw. Semesteradresse erfasst ist und weiterhin stimmt. Wenn nicht, ordnen Sie diese in der Maske "Heimat - und Semester" zu, indem Sie auf "Zuordnung erfassen" klicken, dort den korrekten Button auswählen und speichern. Nachdem Sie das Registerblatt "Kontaktdaten" erneut aufrufen, wird die Neuauswahl der Heimat- oder Semesteradresse korrekt insb. in den Masken "Studium" und "Studium-Korrespondenz" angezeigt.
Bitte denken Sie daran, Ihre Adressänderung ggf. auch dem BAföG-Amt mitzuteilen.

b)...bei uns eingeschrieben und gleichzeitig Mitarbeiter*in /SAK oder SHK an der BUW

Für die Änderung Ihrer Adresse ist die Personalabteilung zuständig. Bitte wenden Sie sich an Ihre*n zuständige*n Sachbearbeiter*in in der Personalabteilung und zeigen Ihre Adressänderung dort an. Sobald die Adressänderung dort erfasst wurde, ist diese auch am darauffolgenden Tag in StudiLöwe aktualisiert.
Bitte denken Sie daran, Ihre Adressänderung ggf. auch dem BAföG-Amt mitzuteilen.

c) ...Bewerber*in

Gehen Sie in unser Bewerbungsportal. Dort loggen Sie sich mit Ihren Nutzerdaten, die Sie auch für Ihre Bewerbung bei uns nutzen, ein.

Auf der Übersichtsseite Ihrer Bewerbungsanträge, haben Sie die Möglichkeit in der rechten Spalte Ihre Adresse zu ändern.

Sofern Sie sich (auch) für einen hochschulstart-Studiengang beworben haben, dann ändern Sie Ihre Adresse auch in Ihrem hochschulstart-Konto. Unter dem Menüpunkt „Meine Daten“ haben Sie die Möglichkeit Ihre Adresse zu ändern.

Eine Anleitung wie Sie Ihren Uni-/ZIM-Account aktivieren finden Sie hier.

Entgegen den Regelungen im zentralen Verfahren von www.hochschulstart.de (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie) gibt es an der Bergischen Universität keine besonderen Bewerbungsfristen für „Altabiturient*innen“.

Für alle Studienbewerber*innen für zulassungsbeschränkte Teil-/Studiengänge endet die Bewerbungsfrist für das Wintersemester am 15.07. und für das Sommersemester am 15.01. eines jeden Jahres.

Hier finden Sie das Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal, die Amtlichen Mitteilungen.
Dort finden Sie z.B. Ihre gültige(n) Prüfungsordnung(en), die Einschreibungsordnung und Auswahlverfahrensordnung sowie weitere Satzungen der Bergischen Universität, die für Ihr Studium an der Bergischen Universität maßgeblich sind.

Eine neue ZIM-PIN erhalten Sie im Studierendensekretariat. Sie kann per E-Mail, postalisch oder persönlich im SSC beantragt werden.

a) Wenn Sie per E-Mail beantragen möchten:
Senden Sie uns bitte eine E-Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und ihrer aktuellen Anschrift mit einem für diesen Zweck gekennzeichneten Scan Ihres Personalausweises (bitte schwärzen Sie für uns unnötige Informationen, s.u.). Die ZIM-PIN erhalten Sie in diesem Fall auf dem Postwege – ein Versand der ZIM-PIN per E-Mail ist aus Gründen der Datensicherheit ausgeschlossen!

b) Alternativ können Sie die ZIM-PIN auch auf dem Postweg anfordern oder persönlich im Studierenden-Service-Center unter Vorlage Ihres Personalausweises vorsprechen (Sie erhalten die ZIM-PIN in diesem Falle unmittelbar augehändigt).
Bei postalischer Anforderung legen Sie hierfür ebenfalls eine für diesen Zweck gekennzeichnete Kopie Ihres Personalausweises bei. Denken Sie auch hier daran, die für uns unnötigen Informationen der Personalausweiskopie zu schwärzen, s.u.

Bitte beachten Sie bzgl. der Kopie/ dem Scan des Personalausweises, dass wir lediglich folgende Daten von Ihnen benötigen: Name, Vorname(n), Geb.datum, Geb.ort, Nationalität

Alle sonstigen Angaben im Scan/in der Kopie des Personalausweises machen Sie bitte zum Schutze Ihrer Daten für Dritte unkenntlich (z.B. durch Schwärzen).

 

Zur Anrechnung von in anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen erbrachten Studienleistungen wenden Sie sich bitte an das Zentrale Prüfungsamt.

Studieninteressierte, die von einer anderen Hochschule kommen und in den kombinatorischen Bachelor of Arts oder den Bachelor of Education wechseln möchten, wenden sich bezüglich der Einstufung und Anrechnung bitte direkt an den Servicebereich der School of Education.

Personenstands- und Namensänderung an der Bergischen Universität vor der amtlichen Eintragung

Menschen, deren Identitätsgeschlecht (noch) nicht dem juristischen Geschlecht angeglichen ist, ermöglicht die BUW eine Personenstands- und Namensänderung bereits vor der amtlichen Eintragung (bitte beachten Sie hierzu die Regelungen, die das im Nov. 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz vorsieht) anzuzeigen. Dies können Sie durch das Ausfüllen des Antrags zur Änderung des registrierten Geschlechts sowie einer damit verbundenen Namensänderung im Campusmanagement-System vornehmen. Diesen Antrag reichen Sie bitte im Original beim Studierendensekretariat ein. Bitte beachten Sie, dass die Verfahren der Antragsstellung von Beschäftigten und Studierenden sich unterscheiden. Bei Fragen und für nähere Informationen besuchen Sie gerne die Seiten unserer Stabstelle Gleichstellung & Vielfalt.

Bewerber*innen, die noch nicht an der BUW eingeschrieben sind, bewerben sich zunächst mit Ihrem offiziellen Namen, der auch so in den amtlichen Dokumenten, z.B. Personalausweis, vermerkt ist. Kommt es im Folgenden zur Einschreibung, ist zusätzlich zu allen Unterlagen der Antrag zur Änderung des registrierten Geschlechts und einer damit verbundenen Namensänderung im Original unterschrieben einzureichen. Durch dieses Vorgehen erhalten die Betroffenen Ihre Einschreibungsunterlagen mit dem Namen und dem Geschlecht, welches der Antrag enthält und das Studierendensekretariat kann einen reibungslosen Immatrikulationsprozess sicherstellen und die Unterlagen im Sinne der Bewerber*innen problemlos zuordnen.

Aufgrund der Vielzahl der zu einem Wintersemester eingehenden Einschreibungsanträge kann die Bearbeitung der vollständig eingegangenen Unterlagen bis zu vier Wochen dauern.

 

Hier gelangen Sie zur Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung oder chronischer Erkrankung.

Eine Zugangsmöglichkeit für Studieninteressierte, die nicht über ein Zeugnis einer allgemeinen oder fachgebundenen schulischen Qualifikation verfügen, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit sich über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte für ein Studium zu bewerben.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

In Ihrem persönlichen Studienportal haben Sie unter dem Menüpunkt "Mein Studium" ⇒ "Studienservice" die Möglichkeit sämtliche Bescheinigungen selbst auszudrucken.
Dort finden Sie:

  • Ihre BAföG-Bescheinigung
  • Ihre Studienverlaufsbescheinigung
  • Ihre Studienbescheinigung

Um diesen Dienst nutzen zu können, müssen Sie ordnungsgemäß eingeschrieben bzw. rückgemeldet sein (inklusive der Verbuchung Ihrer Semesterzahlung).
 

Konnte ein zugewiesener Studienplatz wegen der Ableistung eines Dienstes nicht angenommen werden, haben Sie die Möglichkeit nach bzw. kurz vor Dienstende einen Antrag auf bevorzugte Zulassung zu stellen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie einen Studienplatz an der Universität Wuppertal erhalten hatten. Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter Sonderanträge.

Bei der Bewerbung für einen Studienplatz im Studiengang Sonderpädagogik verbessert eine Mehrfachbewerbung mit unterschiedlichen Fächerkombinationen Ihre Zulassungschancen nicht.

Sie können bei Ihrer Bewerbung nur eine Kombination im Rahmen des Sonderpädagogikstudiums angeben. Nur der erste Teilstudiengang, also Sonderpädagogik, ist zulassungsbeschränkt. Der von Ihnen gewählte zweite und dritte Teilstudiengang ist im Rahmen des Sonderpädagogikstudiums zulassungsfrei und Sie erhalten in diesen Teilstudiengängen somit ohnehin einen Studienplatz. Sollten Sie also bei der Bewerbung als Zweitfach bspw. Deutsch angegeben haben, möchten aber nach erfolgter Zulassung in Sonderpädagogik lieber Mathematik als zweiten Teilstudiengang studieren, können Sie dies im Rahmen der Einschreibung noch ändern.

Sie müssen sich also erst bei der Einschreibung für eine definitive Fächerkombination zusätzlich zum Teilstudiengang Sonderpädagogik entscheiden.

... für im ersten Fachsemester zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Für alle Studienbewerber*innen für zulassungsbeschränkte Teil-/Studiengänge endet die Bewerbungsfrist für ein Wintersemester am 15.07. und für ein Sommersemester am 15.01. eines jeden Jahres.

Auch für Altabiturienten (Bewerberinnen und Bewerber, die Ihr Abitur bereits in den Vorjahren erworben haben) gibt es keine anderen Bewerbungsfristen!


... für im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Die Bewerbungsfrist für im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkte Studiengänge endet für ein Wintersemester am 15.09. und für ein Sommersemester am 15.03. eines jeden Jahres.


... für zulassungsfreie Studiengänge:

Wenn Sie ein Studium in einem zulassungsfreien Studiengang aufnehmen möchten, steht Ihnen das Bewerbungsportal für ein Wintersemester bis zum 15.10. und für ein Sommersemester bis zum 15.04. eines jeden Jahres zur Verfügung.

Lesen Sie hierzu bitte die Erläuterungen unter dem Punkt "Onlinebewerbung" (siehe unten).

Das elektronische Postfach des BundID-Kontos (sog. Nutzerkonto Bund) ist an StudiLöwe aktuell noch nicht angebunden. Aus diesem Grund wird die Bergische Universität Wuppertal dort auch noch keine Bescheide/Bescheinigungen einstellen.

Informationen für Einschreiber*innen: Im Rahmen der Online-Immatrikulation klicken Sie bitte bei dem Punkt „Nutzung von BundID für elektronische Verwaltungsakte“ auf „Nein“ und „Weiter“.

Sobald die Bergische Universität das elektronische Postfach der BundID in StudiLöwe integriert hat, informieren wir Sie darüber an dieser Stelle.

Informationen zum Leistungsumfang finden Sie auf der Webseite des AStA unter https://www.asta-wuppertal.de/semesterticket-faq/.

Alle Informationen zur Bereitstellung des Semestertickets erhalten Sie hier. 

Als Dienst gilt:

  • ein freiwilliger Wehrdienst bis zur Dauer von drei Jahren,
  • ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gemäß § 14 b Zivildienstgesetz (ZGD),
  • ein Bundesfreiwilligendienst,
  • ein freiwilliges soziales Jahr,
  • ein freiwilliges ökologisches Jahr,
  • ein europäischer Freiwilligendienst von mindestens sechsmonatiger Dauer,
  • ein mindestens einjähriger Dienst als Entwicklungshelfer,
  • eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren.

Lesen Sie bitte hierzu die Erläuterungen unter dem Punkt "Erweiterungsstudium" (siehe unten).

In manchen Studiengängen ist eine Eignungsfeststellungsprüfung zwingend erforderlich. Ob der von Ihnen gewünschte Studiengang eine Eignungsfestellungsprüfung erfordert, erfahren Sie auf den Studienangebotsseiten der Zentralen Studienberatung für Bachelorstudiengänge oder Masterstudiengänge.

Für zulassungsfreie Studiengänge erfolgt die Einschreibung wie unter dem Punkt „Onlinebewerbung für zulassungsfreie Studiengänge“ (siehe unten) beschrieben.

In zulassungsbeschränkten Studiengängen (NC-Studiengänge) kann Ihre Einschreibung erst erfolgen, nachdem Sie sich für den Studiengang beworben und eine Zulassung erhalten haben. Die Einschreibung erfolgt dann durch Einreichung der Einschreibungsunterlagen sowie durch die Durchführung der Online-Immatrikulation im Bewerbungsportal. Beachten Sie bitte auch die Hinweise zur Einschreibung für zulassungsbeschränkte Studiengänge auf unserer Internetseite unter dem Menüpunkt "Zulassung - was dann?"

Bitte beachten: Eine Einschreibung erfolgt immer in die jeweils aktuelle Prüfungsordnung (PO). Diese kann von der im Bewerbungsportal angezeigten PO abweichen.

Zur Einstufung in ein höheres Fachsemester ist die Anrechnung bisher erbrachter Studienleistungen erforderlich. Lesen Sie hierzu bitte die Erläuterungen unter dem Punkt "Anrechnung von Studienleistungen" (s. oben).

Eine Übersicht zu den akzeptierten englischen Sprachkompetenznachweisen im Rahmen des Bachelorstudiengangs Sustainable Chemistry (notwendige Niveaustufe: B2) entnehmen Sie dem Dokument im Folgenden. Der Nachweis der Sprachkompetenzen ist einschreibungsrelevant, sodass Sie bei Nicht-Vorliegen eines Nachweises nicht in den Studiengang eingeschrieben werden können.

  • Bei Unklarheiten zu dieser Auflistung wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.
  • Wenn sich Ihre Nachweise nicht aus der Liste ergeben sollten, wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Fach (ggf. ist in diesen Fällen ein englischsprachiges Fachgespräch erforderlich). Nach Prüfung des Zertifikats oder Absolvierung des Fachgesprächs erhält das Studierendensekretariat eine Benachrichtigung durch das Fach über das jeweilige Ergebnis und bearbeitet Ihre Unterlagen weiter.

Übersicht zu geeigneten Nachweisen der englischen Sprachkompetenz

Die Einschreibung in einen Erweiterungsstudiengang/ein Drittfach im Kombinatorischen Bachelor of Arts ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei einer Einschreibung in ein Erweiterungsstudium muss dem Studierendensekretariat ein Nachweis vorliegen, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

Bei zulassungsbeschränkten Teilstudiengängen bewerben Sie sich über die Online-Bewerbung:

  • Da die Auswahl des Abschlusses „Erweiterungsstudium“ im Rahmen der Online-Bewerbung nicht möglich ist, wählen Sie bitte den Abschluss „Kombi. Bachelor of Arts“.
  • Im nächsten Schritt tragen Sie als 1. Studienfach Ihr gewünschtes Drittfach ein. Als 2. Studienfach geben Sie bitte entweder ein zweites Fach ein, dass Sie eventuell auch als Drittfach studieren möchten, oder Sie wählen ein zulassungsfreies Fach an, das dann als Platzhalter dient, um die Bewerbung fortführen zu können.

Wenn Sie zurzeit nicht an der Bergischen Universität Wuppertal eingeschrieben und einen weiteren zulassungsfreien Teilstudiengang (Drittfach) studieren möchten, nutzen Sie bitte unser Bewerbungsportal und durchlaufen online die Anmeldung zur Immatrikulation. Dann verfahren Sie bei der Auswahl des Studienganges wie oben beschrieben.

Studierende, die zurzeit an der Bergischen Universität Wuppertal immatrikuliert sind und einen zusätzlichen zulassungsfreien Teilstudiengang (Drittfach) studieren möchten, reichen bitte einen Antrag auf Studiengangänderung, zusammen mit einem Nachweis über bereits erbrachte Studienleistungen im Umfang von insgesamt mindestens 60 Leistungspunkten (Kontoauszug/ToR) und eventuell weiteren Bescheinigungen (siehe „Eignungsfeststellungsprüfung“) ein. Reichen Sie Ihre Unterlagen bitte innerhalb der für die Umschreibung festgesetzten Frist per E-Mail, per Post oder persönlich während unserer Sprechzeiten ein.

Eine fachgebundene Hochschulreife ist nicht gleichzusetzen mit einer Fachhochschulreife (siehe nächster Punkt).
Eine fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium bestimmter Studiengänge an Universitäten. Diese Studiengänge sind am Ende des Zeugnisses aufgeführt (Qualifikationsvermerk).

Wenn die fachgebundene Hochschulreife im Qualifikationsvermerk den von Ihnen gewünschten und an der Bergischen Universität Wuppertal angebotenen Studiengang beinhaltet, können Sie sich für diesen Studiengang bewerben oder einschreiben.

Wenn Sie im Besitz der Fachhochschulreife sind, können Sie ein Studium an der Bergischen Universität Wuppertal nicht aufnehmen, da die Fachhochschulreife grundsätzlich nur zur Aufnahme des Studiums an einer Fachhochschule berechtigt.
Ggf. haben Sie die Möglichkeit ein Studium

aufzunehmen.

Sollten die eingereichten Unterlagen zur Einschreibung unvollständig oder fehlerhaft sein, erhalten Sie darüber eine Nachricht per E-Mail und in der Regel die befristete Möglichkeit zur Nachreichung.

 

Mit dem Härtefallantrag können Sie im Rahmen der Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge Umstände geltend machen, die Ihre sofortige Zulassung zum Studium erfordern. Nähere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter Sonderanträge.

Zu einem Wintersemester nehmen wir mit den folgenden zulassungsbeschränkten Ein-Fach-Studiengängen für das erste Fachsemester am Verfahren von hochschulstart.de (Stiftung für Hochschulzulassung (SfH)) teil:

  • Architektur (Bachelor of Science)
  • Gesundheitsökonomie und –management (Bachelor of Science)
  • Psychologie (Bachelor of Science)
  • Soziologie (Bachelor of Arts)
  • Wirtschaftswissenschaft (Bachelor of Science)

Ausführliche Informationen über das Verfahren von hochschulstart.de finden Sie hier.

 

Studierende, die bereits Leistungen in einem vergleichbaren Studiengang erbracht haben, haben die Möglichkeit diese anrechnen zu lassen, so dass sie ihr Studium an der Bergischen Universität Wuppertal in einem höheren Fachsemester fortführen können.
Für die Anerkennung von Studienleistungen wenden Sie sich bitte an das Zentrale Prüfungsamt.

im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester für diese Studiengänge erfolgt nicht über die Online-Bewerbung. Die Bewerbung erfolgt über einen separaten Antrag. Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie hier.

im höheren Fachsemester zulassungsfreie Studiengänge:

Alle anderen, nicht oben aufgeführten Studiengänge sind im höheren Fachsemester zulassungsfrei.

Für Studiengänge, die im höheren Fachsemester zulassungsfrei sind, benutzen Sie bitte die Online-Immatrikulation.

Einen internationalen Studierendenausweis können Sie hier beantragen.

Im Studiengang Kombinatorischer Bachelor of Arts kombinieren Sie zwei Teilstudiengänge miteinander. Es müssen nicht zwei zulassungsfreie oder –beschränkte Teilstudiengänge sein. Auch die Kombination eines zulassungsfreien mit einem zulassungsbeschränkten Teilstudiengang ist möglich. Nach Abschluss des Studiums haben Sie den Zugang zu aufbauenden Masterstudiengängen erworben.

Wenn Sie als Berufsziel Lehrerin oder Lehrer anstreben, muss im Studiengang kombinatorischer Bachelor of Arts die Wahl der Teilstudiengänge auf den anschließenden Master of Education in der von Ihnen gewünschten Schulform abgestimmt werden.

Ausführliche Informationen zum Lehramtsstudium an der Bergischen Universität finden Sie auf den Seiten des ISL - Servicebereich der School of Education oder der Zentralen Studienberatung.

Elektronischer Datenaustausch mit den Krankenkassen

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Ab dem 01.Januar 2022 nimmt die Bergische Universität Wuppertal am elektronischen Studierenden-Meldeverfahren teil und tauscht die Daten zur Krankenversicherung digital aus. Die Versichertenkarte oder eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung sind nicht mehr ausreichend. Ohne die digitale Bestätigung Ihrer Krankenversicherung können Sie nicht eingeschrieben werden (gemäß §199a Abs.2 Sozialgesetzbuch V).

Gesetzlich versichert:

1. Teilen Sie bitte umgehend, sofern noch nicht geschehen, Ihrer derzeitigen Krankenkasse mit, dass Sie sich auf einen Studienplatz an der Bergischen Universität Wuppertal (Absender-Nr. H0000176) beworben haben und für die Einschreibung eine elektronische Versicherungsbestätigung benötigen.

2. Wählen Sie den Versicherungsstatus „versicherungspflichtig (gesetzlich versichert)“ aus. Danach erscheinen die Eingabefelder für die Versichertennummer und die Bezeichnung der Krankenkasse.

Falls

· Sie diese Angaben noch nicht kennen sollten,

· die Versichertennummer nicht den im Hinweistext beschriebenen Kriterien entspricht oder

· Ihre Krankenkasse nicht in der Auswahl aufgeführt ist

geben Sie bitte im Feld ‚Versichertennummer‘ eine ‚0‘ und im Feld ‚Andere Krankenkasse‘ eine möglichst genaue Bezeichnung mit Ortsangabe Ihrer Krankenkasse oder ‚in Klärung‘ ein.

Sie erhalten dann eine Warnmitteilung, weil die Daten noch nicht valide sind, können aber mit der Beantragung der Online-Immatrikulation fortfahren und diese auch abschließen.

Privat versichert oder über Ihre Eltern beihilfeberechtigt oder privat familienversichert:

1. Wählen Sie den Versicherungsstatus „befreit (privat versichert)“ aus.

2. Wenden Sie sich bitte umgehend an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse (z.B. die AOK Ihres Wohnortes). Teilen Sie ihr mit, dass Sie für die Einschreibung an der Bergischen Universität Wuppertal (Absender-Nr. H0000176) eine elektronische Bestätigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht benötigen.

Für ein Lehramtsstudium an der Bergischen Universität bewerben Sie sich für den kombinatorischen Bachelor of Arts ,den Bachelor Angewandte Naturwissenschaften oder den Bachelor of Education. Weiterführende Informationen finden Sie hier

Ausführliche Informationen zum Lehramtsstudium an der Bergischen Universität finden Sie auf den Seiten des ISL - Servicebereich der School of Education oder der Zentralen Studienberatung.

Wenn Sie im Haupt- und Nachrückverfahren keinen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Teil-/Studiengang erhalten haben, haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen des Losverfahrens einen Studienplatz zu bekommen, der durch andere Bewerber*innen im Haupt- oder Nachrückverfahren angenommen und danach wieder zurück gegeben wurde. Hierbei handelt es sich um „Restplätze“. Es ist nicht garantiert, dass in jedem Teil-/Studiengang solche Plätze für ein Losverfahren zur Verfügung stehen.

Die Zulassung im Rahmen des Losverfahrens erfolgt im Regelfall zu Beginn der Vorlesungszeit (für ein Wintersemester ca. Ende Oktober, für ein Sommersemester ca. Ende April).
Es werden nur die Bewerber*innen benachrichtigt, die eine Zulassung erhalten.

Bewerbung für einen Masterstudiengang

Fristen:

Die Frist für die Bewerbung im Studierendensekretariat endet

für ein Wintersemester:

  • für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge am 15.07. eines jeden Jahres
  • für zulassungsfreie Masterstudiengänge am 15.10. eines jeden Jahres

für ein Sommersemester:

  • für zulassungsfreie Masterstudiengänge am 15.04. eines jeden Jahres

Grundsätzliches:

Sie bewerben sich über die Online-Bewerbung beim Studierendensekretariat. Dort erfassen Sie Ihren Studienwunsch sowie Ihre Daten. Mit Abgabe des Antrages lautet der Status "gültig".

Achtung: Der Status "gültig" allein reicht nicht für eine korrekte Bewerbung aus. Denn zusätzlich dazu ist ein Antrag auf Prüfung der Zugangsvoraussetzungen beim Masterprüfungsausschuss zwingend erforderlich. Über die Zugangsvoraussetzungen, Bewerbungsfristen sowie einzureichenden Unterlagen informieren Sie sich bitte beim zuständigen Masterprüfungsausschuss Ihres gewünschten Masterstudienganges.
Ob Sie die Zugangsvoraussetzungen für den gewünschten Masterstudiengang erfüllen, prüft nicht das Studierendensekretariat, sondern der zuständige Masterprüfungsausschuss.

Bitte beachten Sie:
Für den Antrag auf Prüfung der Zugangsvoraussetzungen beim Masterprüfungsausschuss gelten andere Fristen als beim Studierendensekretariat. Diese finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Fakultäten.

Die erforderlichen Unterlagen zur Prüfung, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen für den gewünschten Masterstudiengang erfüllen, reichen Sie bitte unbedingt direkt beim zuständigen Masterprüfungsausschuss ein und nicht beim Studierendensekretariat.

Die für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen reichen Sie im Regelfall erst im Studierendensekretariat ein, wenn Sie die Zugangsbestätigung des zuständigen Prüfungsausschusses erhalten haben.
Sollten Sie die Zugangsbestätigung kurz vor Ablauf der Einschreibungsfrist noch nicht erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Studierendensekretariat und dem zuständigen Prüfungsausschuss in Verbindung!


Für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge gilt:

Nach Durchführung des Vergabeverfahrens erhalten Sie vom Studierendensekretariat einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid. Im Falle einer Zulassung erhalten Sie u. a. einen Einschreibungsbogen, den Sie unterschreiben und mit den sonst noch erforderlichen Unterlagen dem Studierendensekretariat zusenden müssen.

Beachten Sie hierzu bitte auch die Hinweise zur Einschreibung für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge.

Für zulassungsfreie Masterstudiengänge gilt:

Nachdem Sie alle für die Bewerbung wichtigen Daten im Online-Portal erfasst haben, gelangen Sie über den Button „Antrag abgeben“ in die Online-Immatrikulation. Dort vervollständigen Sie Ihre Angaben für die Einschreibung und schließen diesen Schritt mit dem Button „Erfassung der Immatrikulationsdaten abschließen“ ab. Anschließend gelangen Sie in den "Dokumenten-Upload-Bereich". Dort sind die von Ihnen hochzuladenden Dokumente aufgeführt. Laden Sie diese bitte fristgerecht hoch. Informationen zum Dokumentenupload finden Sie hier.

Zugangsvoraussetzung für die Masterstudiengänge ist grundsätzlich ein abgeschlossenes qualifiziertes Studium (Bachelor/Diplom). Im Einzelnen finden Sie die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen in den Prüfungsordnungen der Masterstudiengänge.

Sofern Sie bei Einschreibung minderjährig sind, benötigen wir zur Einschreibung die Unterschrift eines*r Erziehungsberechtigten. Drucken Sie sich dafür die „Einwilligungserklärung für die Einschreibung von Minderjährigen“ aus, lassen diese von einem*r Erziehungsberechtigten unterschreiben und laden diese im Rahmen der online-Immatrikulation im Dokumenten-Upload-Bereich hoch. Weitere Informationen zum Dokumenten-Upload finden Sie hier.

Einwilligungserklärung für die Einschreibung von Minderjährigen

 

Sollten Sie sich für einen zulassungsbeschränkten (Teil-) Studiengang bewerben und sind zum Vorlesungsbeginn noch minderjährig, so haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einen "Sonderantrag für minderjährige Studienbewerber*innen" zu stellen. Mit diesem können die Zulassungschancen im Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge verbessert werden. Nähere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter Sonderanträge.

Haben Umstände Sie daran gehindert, eine bessere Durchschnittsnote in Ihrer Hochschulzugangsberechtigung zu erzielen oder diese früher zu erwerben, können Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Nähere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter Sonderanträge.

Die Ergebnisse der Vergabeverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen (NC-Studiengänge) finden Sie hier.

Aufgrund der bestandenen Eignungsfeststellungsprüfung für die Teilstudiengänge Musik, Kunst oder Sportwissenschaft im kombinatorischen Bachelor of Arts oder im Bachelor of Education Sonderpädagogik besteht die Möglichkeit die Durchschnittnote der Hochschulzugangsberechtigung zu verbessern. Nähere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter Sonderanträge.

Bitte informieren Sie sich unter dem Punkt "Höheres Fachsemester" (s. oben).

Eine Auflistung der Studiengänge, die an der Bergischen Universität Wuppertal mit Hilfe von hochschulstart.de vergeben werden finden Sie hier

Über hochschulstart.de können sich Studieninteressierte mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung bewerben, eine Ausnahme gilt nur für Studieninteressierte mit einem Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte.

Studieninteressierte mit einer ausländischen Studienberechtigung bewerben sich bitte über die Internetseiten des Internationalen Studierendensekretariates. Dies gilt auch für EU-Bürger*innen.

Ausführliche Informationen zu einer Bewerbung für Studiengänge der Bergischen Universität, die über hochschulstart.de vergeben werden, finden sie hier.

Über die Online-Bewerbung können sich Studieninteressierte mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung bewerben, eine Ausnahme gilt nur für Studieninteressierte mit einem Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte.

Studieninteressierte mit einer ausländischen Studienberechtigung bewerben sich bitte über die Internetseiten des Internationalen Studierendensekretariates. Dies gilt auch für EU-Bürger*innen.

Informationen über die Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge, die über hochschulstart.de vergeben werden finden Sie hier.

Die Bewerbung für zulassungsbeschränkte Teilstudiengänge im kombinatorischen Bachelor of Arts, oder für den Bachelor of Education Sonderpädagogik erfolgt direkt über das Bewerbungsportal unserer Universität.

Nutzen Sie hierzu bitte die Online-Bewerbung:

  • Als erstes müssen Sie sich in unserem Online-Portal registrieren. Wenn Sie die Registrierung über den Button „Bewerbung mit deutschen Zeugnissen- Jetzt registrieren“ abschließen, erhalten Sie eine E-Mail. Diese enthält einen Link über den Sie die Registrierung verifizieren müssen. Mit dieser E-Mail erhalten Sie auch Ihre Zugangsdaten. Bitte bewahren Sie sich diese für das gesamte Verfahren gut auf.
  • Sie gelangen dann in die Bewerbungsmaske.
  • Erfassen Sie hier alle für die Bewerbung erforderlichen Angaben. Zusätzlich können im Rahmen der Bewerbung Sonderanträge gestellt werden. Über den Button „Antrag abgeben“ schließen Sie Ihre Bewerbung ab.
  • Wenn Sie einen Sonderantrag gestellt haben, reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist im Studierendensekretariat ein. Ausführliche Informationen zu den Sonderanträgen finden Sie hier.
  • Bei Bewerbungen ohne Sonderanträge reichen Sie bitte keine Unterlagen im Studierendensekretariat ein. Das Vergabeverfahren wird aufgrund der in Ihrer Bewerbung gemachten Angaben durchgeführt.
  • Den Zeitplan für das Vergabeverfahren finden Sie hier. Es werden u.a. auch die Daten angegeben, zu denen Sie voraussichtlich einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid erhalten.
  • Zulassungs- oder Ablehnungsbescheide werden Ihnen im Bewerbungsportal bereitgestellt.
  • In Teilstudiengängen, für die Sie keine Zulassung erhalten konnten, nehmen Sie automatisch an eventuell stattfindenden Nachrückverfahren teil.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Dateneingabe:

  • Nutzen Sie bei der Dateneingabe zur Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) nicht die Daten einer vorläufigen Bescheinigung sondern nur die des Zeugnisses. Die Angaben in vorläufigen Bescheinigungen können von denen im Zeugnis abweichen, was zu Problemen bei Ihrer Studienbewerbung führen kann.
  • Bitte geben Sie alle Daten vollständig an, z.B. alle Vornamen (lt. Personalausweis)
  • Zum Anzeigen der pdf-Dokumente benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader.

Über die Online-Bewerbung können sich Studieninteressierte mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung bewerben, eine Ausnahme gilt nur für Studieninteressierte mit einem Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte.

Studieninteressierte mit einer ausländischen Studienberechtigung bewerben sich bitte über die Internetseiten des Internationalen Studierendensekretariates. Dies gilt auch für EU-Bürger*innen.

Wenn Sie Ihr Studium an der Bergischen Universität in einem zulassungsfreien Studiengang (oder, in Mehrfachstudiengängen, eine Kombination aus zulassungsfreien Teilstudiengängen) aufnehmen möchten, nutzen Sie bitte die Online-Bewerbung:

  • Als erstes müssen Sie sich in unserem Online-Portal registrieren. Wenn Sie die Registrierung über den Button „Bewerbung mit deutschen Zeugnissen- Jetzt registrieren“ abschließen, erhalten Sie eine E-Mail. Diese enthält einen Link über den Sie die Registrierung verifizieren müssen. Mit dieser E-Mail erhalten Sie auch Ihre Zugangsdaten. Bitte bewahren Sie sich diese für das gesamte Verfahren gut auf.
  • Sie gelangen dann in die Bewerbungsmaske.
  • Nachdem Sie alle für die Bewerbung wichtigen Daten erfasst haben, gelangen Sie über den Button „Antrag abgeben“ in die Online-Immatrikulation,
  • dort vervollständigen Sie Ihre Angaben für die Einschreibung und schließen diesen Schritt mit dem Button „Erfassung der Immatrikulationsdaten abschließen“ ab.
  • Im Anschluss laden Sie die aufgelisteten Unterlagen hoch (Hinweise zum Dokumentenupload finden Sie hier).

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Dateneingabe:

  • Nutzen Sie bei der Dateneingabe zur Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) nicht die Daten einer vorläufigen Bescheinigung sondern nur die des Zeugnisses. Die Angaben in vorläufigen Bescheinigungen können von denen im Zeugnis abweichen, was zu Problemen bei Ihrer Studienbewerbung führen kann.
  • Bitte geben Sie alle Daten vollständig an, z.B. alle Vornamen (lt. Personalausweis)
  • Zum Anzeigen der pdf-Dokumente benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader.

 

Sie sind Bewerber*in und haben Ihr Passwort für unser Online-Bewerbungsportal vergessen. Bitte klicken Sie in diesem Fall in unserem Bewerbungsportal auf den Link "Bewerbungs-Passwort vergessen?" Tragen Sie dann Ihre Benutzerkennung ein, die Ihnen per E-Mail zugesendet wurde und antworten auf die Sicherheitsfrage. Sie erhalten von uns zeitnah eine E-Mail, um Ihr Passwort zu ändern. Falls Sie Ihre Benutzerkennung nicht mehr kennen, wenden Sie sich per Mail unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens sowie, falls bekannt, Ihrer Bewerbernummer an das Studierendensekretariat.+

Sie sind bei uns eingeschriebene*r Studierende*r und haben bereits eine Matrikelnummer sowie einen ZIM-PIN erhalten. In diesem Fall können Sie Ihr Passwort ausschließlich über das ZIM freischalten bzw. ändern. Versuchen Sie bitte NICHT über den oben beschriebenen Weg Ihr Passwort zu ändern, da Ihr ZIM-PIN sonst unbrauchbar wird.

Für einige Teil-/Studiengänge ist ein Praktikum erforderlich, das teilweise auch schon vor Studienbeginn abgeleistet werden muss.

Ob für Ihren gewählten Teil-/Studiengang ein Praktikum vor Studienbeginn erforderlich ist, erfragen Sie bitte auf den Internetseiten der zuständigen Fakultät oder bei der Zentralen Studienberatung.

Eine Einschreibung erfolgt immer in die jeweils aktuelle Prüfungsordnung (PO). Diese kann von der im Bewerbungsportal angezeigten PO abweichen.

Es ist pro Bewerbungskampagne nur eine Selbstregistrierung möglich. Speichern Sie sich die Benutzerkennung und Ihr Passwort ab. Sie erhalten diese per E-Mail und benötigen sie während der gesamten Bewerbungskampagne.

Bei einer erneuten Selbstregistrierung erhalten Sie auf Grund unserer Duplikatsprüfung eine Fehlermeldung im Zuge der E-Mail-Validierung. Die in der Fehlermeldung genannte ID entspricht Ihrer aktiven Bewerbungsnummer.

Nach jeder Bewerbungskampagne werden alle Bewerberdaten gelöscht. Ihre Benutzerkennung ist dann nicht mehr gültig. Für eine Bewerbung in einer späteren Kampagne führen Sie bitte die Selbstregistrierung neu durch.

Für bereits eingeschriebene Studierende gilt:

  • registrieren Sie sich nicht neu im Bewerberportal, sondern melden sich direkt mit Ihrer Matrikel-Nummer (= Benutzerkennung) und Ihrem ZIM-Passwort an. Im Register „Studienangebot - Studienbewerbung“ können Sie sich für zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben (siehe Menüpunkt "Umschreibung").
  • Für zulassungsfreie Studiengänge bewerben Sie sich bitte nicht online, sondern reichen uns einen Umschreibungsantrag ein (siehe Menüpunkt „Umschreibung“).

Wenn Sie schon einmal bei uns eingeschrieben waren und aktuell exmatrikuliert sind, melden Sie sich bitte bei uns. Erst nach Bearbeitung durch uns, können Sie die Selbstregistrierung durchführen.

Die Zahlung der Semesterbeiträge erfolgt erst nach der Einschreibung.
Mit der Bestätigung der Einschreibung an der Bergischen Universität Wuppertal erhalten Sie u.a. auch die Informationen zur Überweisung der Semesterbeiträge.

Bei der Einschreibung/Rückmeldung sind zurzeit die hier aufgeführten Beträge centgenau zu entrichten.

Sollten Sie die erforderlichen Beiträge nicht spätestens zwei Wochen, nachdem Sie Ihre Studienunterlagen (Überweisungsinformationen etc.) erhalten haben, überweisen, wird Ihre Einschreibung nicht wirksam und der Studienplatz wird an eine*n andere*n Studienbewerber*in vergeben.
Sollte es zu Problemen bei der fristgerechten Überweisung kommen, setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit dem Studierendensekretariat in Verbindung. Bitte beachten Sie, dass das Studierendensekretariat innerhalb der Haupteinschreibungsphase nur bedingt erreichbar ist, so dass Sie ggf. mehrere Tage auf eine Antwort warten müssen.

Ein Sonderantrag kann nur in Verbindung mit einer Online-Bewerbung an der Bergischen Universität Wuppertal bzw. einer Bewerbung bei hochschulstart.de eingereicht werden.

Nähere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie unter Sonderanträge.

Bewerber*innen, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs-, Teamsport- oder Nachwuchskader (ehemals A-, B-, C- oder D/C-Kader) des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören, werden im Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Teil-/Studiengänge vor allen anderen Bewerber*innen ausgewählt. Nähere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter Sonderanträge.

Der Status Ihrer Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang lautet sofort gültig.

Die Bergische Universität Wuppertal geht davon aus, dass Ihre getätigten Angaben korrekt sind. Eine Vorabprüfung Ihrer Bewerbung findet nicht statt.

Eine Erläuterung aller Status in unserem Bewerbungsportal finden Sie hier.

An der Bergischen Universität ist es seit der zum 24.04.2024 in Kraft getretenen Fakultätsordnung ab dem Wintersemester 2024/25 für eine Bewerbung im Bachelorstudiengang Psychologie für das 1. Fachsemester möglich, den absolvierten Studieneignungstest im Vergabeverfahren zu berücksichtigen.

Mit der erfolgreichen Absolvierung des freiwilligen, kostenpflichtigen Studieneignungstests "BaPsy-DGPs" kann es möglich sein, dass Sie Ihre Zulassungschancen für ein Bachelorstudium der Psychologie im 1. Fachsemester verbessern können.

Seit dem Wintersemester 2024/25 wird für den Bachelorstudiengang Psychologie keine Wartezeit mehr berücksichtigt.

Neben der Bergischen Universität berücksichtigen auch andere Universitäten in Nordrhein-Westfalen diesen Studieneignungstest, sodass es insg. empfehlenswert sein kann, den Test zu absolvieren (bitte informieren Sie sich dazu bei den einzelnen Hochschulen).

Nach erfolgter Teilnahme an dem Test erhalten Sie von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie ein Zertifikat mit Ihren Ergebnissen. Das Ergebnis des Studieneignungstests können Sie im Rahmen der Online-Bewerbung in Form des ausgewiesenen Prozentrangs eingeben. Das System berechnet dann automatisch aus Ihrer Abiturnote und Ihrem Testergebnis Ihre Verfahrensnote, mit der Sie am Vergabeverfahren teilnehmen. FAQs zum Studieneignungstest an der Bergischen Universität Wuppertal finden Sie hier.
Einen Notenrechner zur Ermittlung Ihrer persönlichen Verfahrensnote finden Sie hier.
Beachten Sie, dass sich Ihre Verfahrensnote durch die Eingabe eines Prozentrangs aber nicht verschlechtern kann, d.h. führt die Eingabe des Testergebnisses zu einer Verschlechterung Ihrer Abiturdurchschnittsnote, greift das System automatisch auf die Abiturnote als Verfahrensnote zurück.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass für den Test eine frühzeitige Anmeldung erforderlich ist: für den BaPsy-DGPs 2025 können Sie sich vom 15.12.24 -15.02.25 anmelden, die Testtermine sind für den 24.5.25 und am 25.5.25 vorgesehen, bitte beobachten Sie dazu immer die nachfolgend genannte Website, da die Informationen/Testzeitpunkte sich ggf. ändern könnten. Diese Website enthält u.a. Informationen zu Kosten, Testterminen und -orten sowie Übungsaufgaben zur Vorbereitung auf den Studieneignungstest: https://www.studieneignungstest-psychologie.de/

Ausführliche Informationen über das Studienangebot der Bergischen Universität Wuppertal sowie Auskünfte über die einzelnen Teil-/Studiengänge erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung der Bergischen Universität (ZSB).

Alle Informationen zur Bereitstellung von Studienbescheinigungen, des Studierendenausweises sowie des Semestertickets erhalten Sie hier.

Informationen zum Leistungsumfang des Deutschlandsemestertickets, welches ab dem Sommersemester 2024 gültig ist, finden Sie auf der Webseite des AStA hier.

Informationen zum Studium in Teilzeit finden Sie hier.

Die Terminpläne für die Vergabe der Studienplätze finden Sie hier.

Alle Informationen zur Umschreibung in einen zulassungsfreien oder zulassungsbeschränkten Studiengang/Teilstudiengang erhalten Sie hier.

Die (Einschreibungs-)Unterlagen werden im Regelfall (Ausnahmen finden Sie hier) in StudiLöwe hochgeladen, nachdem Sie die Online-Immatrikulation durchlaufen haben. Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie eine Frist für die Einschreibung erhalten haben (Einschreibung für NC-Studiengänge), die Unterlagen bis zum Ende der Frist hochgeladen haben müssen.
Für eine Einschreibung in einen zulassungsfreien Studiengang können Sie die Unterlagen bis spätestens 15. April für ein Sommersemester und 15. Oktober für ein Wintersemester einreichen.

Sollten die eingereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft sein, erhalten Sie darüber einen Hinweis per E-Mail und die Möglichkeit zur Nachreichung.

Alle Informationen zum Dokumentenupload finden Sie hier.

Das Vorkursticket wird von den WSW und dem VRR angeboten. Es ist 30 Tage im gesamten VRR gültig und muss nicht gekündigt werden. Sie haben die Möglichkeit nach 19 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen eine weitere Person mitzunehmen. Sofern es der Platz zulässt können Sie auch ein Fahrad mitnehmen.

Informationen zum Vorkurs-Ticket finden Sie auf den Seiten des AStA.

Wartesemester sind die Halbjahre nach Abschluss des Abiturs, in denen ein*e Bewerber*in nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war, somit auf sein*ihr späteres Studium "gewartet" hat. Als Halbjahre werden dabei die Zeiträume vom 1. April bis 30. September und vom 1. Oktober bis 31. März gewertet.

Seit dem Sommersemester 2021 ist die Wartezeit kein eigenes Auswahlkriterium mehr.

In der Quote „Auswahlverfahren der Hochschule“ (76,9 % der Studienplätze) wird die Abiturdurchschnittsnote pro Wartesemester um 0,1 boniert – maximal jedoch 7 Wartesemester.

Bsp.: Aus einer Abi-Note von 2,8 und 6 Wartesemestern ergibt sich eine Auswahlnote von 2,2; aus einer Abi-Note von 2,8 und 9 Wartesemestern ergibt sich eine Auswahlnote von 2,1.

Hinweis: Beachten Sie bitte, dass es ab der Bewerbungskampagne 2024/25 Abweichungen zum oben beschriebenen Verfahren bei der Auswahl im Bachelor-Studiengang Psychologie im 1. Fachsemester geben wird. Eine Berücksichtigung der Wartezeit fällt für diesen Studiengang weg. Stattdessen  wird der Studieneignungstests "BaPsy-DGPs"  Berücksichtigung finden. Aktuelle Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite hier.

Alle an der Bergischen Universität Wuppertal angebotenen Studiengänge können mit

  • der Allgemeine Hochschulreife (Abitur),
  • der Fachgebundenen Hochschulreife (das ist nicht die Fachhochschulreife), sofern der Qualifikationsvermerk den von Ihnen gewünschten und an der BUW angebotenen Studiengang beinhaltet,
  • einer beruflichen Qualifikation gem. der Berufsbildungshochschulzugangsordnung der BUW

aufgenommen werden.

Die Aufnahme des Studiums mit der Fachhochschulreife ist nur im Rahmen eines Sonderzugangs für wenige ingenieurwissenschaftliche Bachelorstudiengänge möglich.

Des Weiteren sind für vereinzelte Teil-/Studiengänge eine Eignungsfeststellung bzw. die Ableistung eines Praktikums erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zweithörer*innen sind eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende anderer Hochschulen, die an der Bergischen Universität Wuppertal Lehrveranstaltungen besuchen oder studienbegleitende Prüfungen ablegen möchten oder die einen weiteren Studiengang an der Bergischen Universität Wuppertal studieren möchten.

Es wird unterschieden in zwei Arten der Zweithörendenschaft: den sog. großen Zweithörer*innen und den sog. kleinen Zweithörer*innen (nähere Informationen siehe hier).

Hinweis: sog. kleine Zweithörer*innen wenden sich in Prüfungsangelegenheiten an Ihre*n zuständige*n Sachbearbeiter*in im Prüfungsamt.

Nähere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie hier.

Die Bewerbung/Anmeldung für ein Zweitstudium erfolgt über das Online-Portal, zusätzlich ist bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang ein Antrag auf Aufnahme eines Zweitstudiums einzureichen. Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie hier.

Ein Zweitstudium liegt erst vor, nachdem Sie bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben. Als abgeschlossen gilt ein Studium, wenn die erforderliche Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt und das Abschlusszeugnis ausgestellt und ausgehändigt wurde; d.h. Sie müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung den Studienabschluss durch Vorlage des Abschlusszeugnisses nachweisen können. Lediglich die Vorlage einer Bescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes reicht nicht aus.

Beenden Sie Ihr Studium erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist, bewerben Sie sich bitte für ein Erststudium.

Bewerber*innen, die in der Vergangenheit bereits ein Studium aufgenommen, jedoch noch nicht erfolgreich abgeschlossen haben, müssen sich für ein Erststudium bewerben.

Sollten Sie nach der Einschreibung an der Universität Wuppertal noch eine Zulassung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang an einer anderen Hochschule erhalten und sich für dieses Studium entscheiden, teilen Sie uns bitte schriftlich mit, dass Sie das Studium nicht aufnehmen werden. Fügen Sie diesem Schreiben bitte folgende Unterlagen bei:

  • eine Kopie des Zulassungsbescheides der anderen Hochschule und
  • sofern Sie den Semesterbeitrag bereits überwiesen haben, teilen Sie bitte zusätzlich Ihre Bankverbindung mit.

Wenn der Zulassungsbescheid vorliegt, wird Ihre Einschreibung an der Bergischen Universität Wuppertal rückgängig gemacht und der Semesterbeitrag erstattet.

 

Weitere Infos über #UniWuppertal: