Geänderte Öffnungszeiten des Studierendensekretariats am 27. und 28.11.2024
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Die Umschreibung erfolgt im Studierendensekretariat, Sie müssen sich nicht vorher im Rahmen der Online-Bewerbung oder Online-Anmeldung zur Immatrikulation registrieren. Für die Umschreibung füllen sie untenstehenden Antrag aus und reichen diesen mit den evtl. erforderlichen weiteren Unterlagen per Post oder per E-Mail (Anhänge unbedingt im pdf-Format) bei uns ein.
Sollten für den neuen Teil-/Studiengang bereits anrechenbare Leistungen vorliegen, reichen Sie bitte eine entsprechende Einstufung des zuständigen Prüfungsausschusses zur Umschreibung mit.
Bei der Umschreibung in einen Master-Studiengang legen Sie zur Umschreibung eine Bestätigung des Masterprüfungsausschusses vor, aus der hervorgeht, dass Sie die prüfungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme des Masterstudiengangs erfüllen. Zusätzlich reichen Sie bitte eine Kopie Ihres Bachelorzeugnisses mit ein (sofern Ihnen dieses bereits vorliegt).
Eine Umschreibung in einen zulassungsfreien Bachelor- oder Masterstudiengang ist für ein Wintersemester bis zum 31.10. und für ein Sommersemester bis zum 30.04. möglich.
Für den Fall, dass Sie sich in ein Promotionsstudium umschreiben möchten, reichen Sie bitte eine entsprechende Bescheinigung der/des betreuenden Professorin/Professors oder des zuständigen Promotionsausschusses ein. Welche Bescheinigung eingereicht werden muss ist abhängig vom zuständigen Fachbereich. Nähere Informationen erhalten Sie beim Zentrum für Graduiertenstudien. Des Weiteren reichen Sie bitte eine Kopie Ihrer bisherigen Studienabschlüsse ein.
Eine Umschreibung in ein Promotionsstudium ist für ein Wintersemester bis zum 30.11. und für ein Sommersemester bis zum 31.05. möglich.
Hier finden Sie den Antrag auf Umschreibung
Bitte beachten Sie : Eine Umschreibung ist in jedem Fall erst dann möglich, wenn der Semesterbeitrag überwiesen wurde.