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Die Krankenversicherung für Studierende – wichtig zur Einschreibung und fürs Studium

Die Bergische Universität Wuppertal (BUW) nimmt am elektronischen Studenten-Meldeverfahren der gesetzlichen Krankenkasse teil und tauscht die Daten zur Krankenversicherung digital aus.

  • Die Versichertenkarte oder eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung sind für eine Einschreibung an der BUW nicht ausreichend.
  • Ohne die digitale Bestätigung Ihrer Krankenversicherung können Sie nicht eingeschrieben werden (gemäß §199a Abs.2 Sozialgesetzbuch V).

 

Die folgenden Schritte sind für die elektronische Übermittlung Ihres Versichertenstatus notwendig je nach Versicherungsstatus.

1. Durchlaufen Sie die Online-Immatrikulation in unserem Bewerbungsportal StudiLöwe und wählen Sie bei der Frage nach dem Versicherungsstatus „Versicherungspflichtig (gesetzlich versichert)“ aus.  
Danach erscheinen die Eingabefelder für die Versichertennummer und die Bezeichnung der Krankenkasse.

        Falls

  • Sie diese Angaben noch nicht kennen sollten,
  • die Versichertennummer nicht den im Hinweistext beschriebenen Kriterien entspricht oder
  • Ihre Krankenkasse nicht in der Auswahl aufgeführt ist

geben Sie bitte im Feld ‚Versichertennummer‘ eine ‚0‘ und im Feld ‚Andere Krankenkasse‘ eine möglichst genaue Bezeichnung mit Ortsangabe Ihrer Krankenkasse oder ‚in Klärung‘ ein.
Sie erhalten dann eine Warnmitteilung, weil die Daten noch nicht valide sind, können aber mit der Beantragung der Online-Immatrikulation fortfahren und diese auch abschließen.

2. Wenden Sie sich danach bitte umgehend an Ihre Krankenkasse und teilen dieser mit, dass Sie sich für einen Studienplatz an der BUW beworben haben und für die Einschreibung eine elektronische Versicherungsbestätigung (M10) benötigen. Teilen Sie der Krankenkasse bitte folgende Absender-Nr. der BUW mit: H0000176.

  1. Durchlaufen Sie die Online-Immatrikulation in unserem Bewerbungsportal StudiLöwe und wählen Sie bei der Frage nach dem Versicherungsstatus den Status „befreit (privat versichert)“ aus.
  2. Wenden Sie sich danach bitte umgehend an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse (z.B. die AOK Ihres Wohnortes) und teilen ihr mit, dass Sie für die Einschreibung an der BUW eine elektronische Bestätigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht brauchen (M10) Teilen Sie der Krankenkasse bitte folgende Absender-Nr. der BUW mit: H0000176.

Sofern Sie sich ausschließlich zum Zweck der Promotion einschreiben, müssen Sie Ihren Versicherungsstatus nicht an die BUW übermitteln. Sie müssen sich daher nicht an eine gesetzliche Krankenkasse zur Übermittlung wenden.

Wird die Krankenkasse während des Studiums gewechselt, müssen sich auch bereits immatrikulierte Studierende aktiv darum kümmern, dem Studierendensekretariat eine neue, digitale Bestätigung zukommen zu lassen.

  • Sie sind weiterhin gesetzlich versichert, dann benötigen wir von Ihrer neuen Krankenkasse eine elektronische Meldung über den erfolgten Wechsel (M11).
  • Sie sind mittlerweile privat versichert, nicht versicherungspflichtig oder versicherungsfrei, dann wenden Sie sich bitte umgehend an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse (z. B. die AOK Ihres Wohnortes oder die Geschäftsstelle der Techniker Krankenkasse direkt am Campus Grifflenberg, Eingang zur Mensa). Teilen Sie ihr mit, dass Sie eine elektronische Bestätigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht benötigen (M10.2).

Die Absendernummer der Bergischen Universität Wuppertal für das elektronische Studenten- Meldeverfahren lautet in beiden oben genannten Fällen: H0000176.

Sofern Sie sich bei Ihrer Krankenkasse im Zahlungsverzug befinden und Sie somit Ihrer Versicherungspflicht während des Studiums nicht nachkommen, erhält die BUW von Ihrer Krankenkasse eine automatische Meldung darüber (M12).

Diese Meldung…

  • veranlasst automatisch den Versand einer E-Mail an Sie, in der Sie darüber unterrichtet werden, dass Ihre Krankenkasse der BUW den Zahlungsverzug mitgeteilt hat.
  • veranlasst das Studierendensekretariat in Ihrem Konto im Studienportal StudiLöwe eine Rückmeldesperre zum Folgesemester zu setzen. Sie erhalten hierzu keine weitere E-Mail von uns, sondern können die Rückmeldesperre jederzeit bei StudiLöwe einsehen. Die Sperre wird von uns automatisch gelöscht, sobald Ihre Krankenkasse uns eine Meldung (M13) zukommen lässt, die bestätigt, dass Sie sich nicht mehr im Zahlungsverzug befinden. Setzen Sie sich daher umgehend mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um den Zahlungsverzug zu beheben! Bedenken Sie dabei, dass die notwendige Meldung der Krankenkasse (M13-Meldung) mehrere Tage in Anspruch nehmen kann.

Hinweis: Hier finden Sie Anlaufstellen im Falle einer finanziellen Notlage. Das Studierendensekretariat vergibt weder Ratenzahlungen noch entscheidet über finanzielle Hilfen. Für eine Rückmeldung muss sowohl der volle Semesterbeitrag überwiesen als auch die Krankenkassenversicherungspflicht erfüllt sein. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an die genannten Stellen.

Die elektronische Übermittlung des Versicherungsstatus von der gesetzlichen Krankenkasse kann in der Regel ca. 3 - 4 WERKTAGE dauern. Ohne diese Übermittlung werden Sie nicht eingeschrieben. Veranlassen Sie diese daher bitte rechtzeitig!