Generalsanierung Bahnstrecke Nah- und Fernverkehr ab Februar 2026
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Die Bergische Universität Wuppertal (BUW) nimmt am elektronischen Studenten-Meldeverfahren der gesetzlichen Krankenkasse teil und tauscht die Daten zur Krankenversicherung digital aus.
Die folgenden Schritte sind für die elektronische Übermittlung Ihres Versichertenstatus notwendig je nach Versicherungsstatus.
1. Durchlaufen Sie die Online-Immatrikulation in unserem Bewerbungsportal StudiLöwe und wählen Sie bei der Frage nach dem Versicherungsstatus „Versicherungspflichtig (gesetzlich versichert)“ aus.
Danach erscheinen die Eingabefelder für die Versichertennummer und die Bezeichnung der Krankenkasse.
Falls
geben Sie bitte im Feld ‚Versichertennummer‘ eine ‚0‘ und im Feld ‚Andere Krankenkasse‘ eine möglichst genaue Bezeichnung mit Ortsangabe Ihrer Krankenkasse oder ‚in Klärung‘ ein.
Sie erhalten dann eine Warnmitteilung, weil die Daten noch nicht valide sind, können aber mit der Beantragung der Online-Immatrikulation fortfahren und diese auch abschließen.
2. Wenden Sie sich danach bitte umgehend an Ihre Krankenkasse und teilen dieser mit, dass Sie sich für einen Studienplatz an der BUW beworben haben und für die Einschreibung eine elektronische Versicherungsbestätigung (M10) benötigen. Teilen Sie der Krankenkasse bitte folgende Absender-Nr. der BUW mit: H0000176.
Sofern Sie sich ausschließlich zum Zweck der Promotion einschreiben, müssen Sie Ihren Versicherungsstatus nicht an die BUW übermitteln. Sie müssen sich daher nicht an eine gesetzliche Krankenkasse zur Übermittlung wenden.
Wird die Krankenkasse während des Studiums gewechselt, müssen sich auch bereits immatrikulierte Studierende aktiv darum kümmern, dem Studierendensekretariat eine neue, digitale Bestätigung zukommen zu lassen.
Die Absendernummer der Bergischen Universität Wuppertal für das elektronische Studenten- Meldeverfahren lautet in beiden oben genannten Fällen: H0000176.
Sofern Sie sich bei Ihrer Krankenkasse im Zahlungsverzug befinden und Sie somit Ihrer Versicherungspflicht während des Studiums nicht nachkommen, erhält die BUW von Ihrer Krankenkasse eine automatische Meldung darüber (M12).
Diese Meldung…
Hinweis: Hier finden Sie Anlaufstellen im Falle einer finanziellen Notlage. Das Studierendensekretariat vergibt weder Ratenzahlungen noch entscheidet über finanzielle Hilfen. Für eine Rückmeldung muss sowohl der volle Semesterbeitrag überwiesen als auch die Krankenkassenversicherungspflicht erfüllt sein. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an die genannten Stellen.
Die elektronische Übermittlung des Versicherungsstatus von der gesetzlichen Krankenkasse kann in der Regel ca. 3 - 4 WERKTAGE dauern. Ohne diese Übermittlung werden Sie nicht eingeschrieben. Veranlassen Sie diese daher bitte rechtzeitig!